
Das Parlament der Balearen hat den ersten Schritt für ein mögliches landesweites Verbot von Burka und Niqab in Spanien beschlossen. Eine von der rechtsgerichteten Partei Vox eingebrachte und von der konservativen Volkspartei PP (Partido Popular) unterstützte Gesetzesinitiative wurde zur weiteren Beratung angenommen. Nach Angaben der Tageszeitung Diario de Ibiza muss der Vorschlag nun im Parlament und anschließend im spanischen Kongress behandelt und verabschiedet werden, bevor er in Kraft treten könnte. Ein ähnlicher Vorstoß war zuvor bereits im Kongress gescheitert.
Die Initiative sieht ein Verbot des Tragens von Burka und Niqab im öffentlichen Raum sowie in privaten Bereichen mit öffentlichem Charakter vor. Nach Auffassung von Vox dienen die Maßnahmen der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Gleichberechtigung von Frauen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde sich Spanien Ländern wie Frankreich, Belgien, Österreich oder Dänemark anschließen, in denen das Tragen eines Gesichtsschleiers im öffentlichen Raum bereits eingeschränkt oder verboten ist. Geplant ist außerdem eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit. Wer Burka oder Niqab trägt oder Minderjährige dazu verpflichtet, soll mit Verwaltungsstrafen rechnen müssen. Bei wiederholten Verstößen könnten die Geldbußen auf bis zu 30.000 Euro steigen.
Besonders hart fallen die vorgesehenen Strafen gegen Personen aus, die Frauen oder Minderjährige mit Gewalt, Einschüchterung oder Zwang zum Tragen eines Burkas oder Niqabs verpflichten. Die geplante Änderung des Strafgesetzbuches sieht Freiheitsstrafen zwischen eineinhalb und drei Jahren vor. Ist das Opfer minderjährig oder besonders schutzbedürftig, könnte die Haftstrafe auf bis zu vier Jahre steigen. Darüber hinaus soll das Ausländergesetz geändert werden. Ausländische Staatsangehörige, die wiederholt gegen die neuen Regelungen verstoßen, könnten nach Abschluss eines Verwaltungsverfahrens aus Spanien ausgewiesen werden. Mit der jetzigen Abstimmung wurde das Verbot noch nicht beschlossen, sondern lediglich der parlamentarische Weg für eine mögliche landesweite Gesetzesänderung eröffnet.












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