
Der Besitzer der ehemaligen Hundepension Can Dog auf Ibiza muss sich am 28. April vor Gericht verantworten. Hintergrund ist laut der Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera der Vorwurf, bis zu sieben Monatslöhne nicht bezahlt zu haben. Besonderheit des Falls: Der Kläger ist sein eigener Sohn. Dieser arbeitete mehrere Jahre in dem Betrieb und schildert eine chaotische Situation in den Monaten vor der Schließung. Nach seinen Angaben sei er im vergangenen Juli von einem Hund angegriffen worden und habe sich dabei allein gelassen gefühlt, da es seit Monaten kaum Personal gegeben habe.
Der Betroffene erklärte zudem, sein Vater schulde ihm nicht nur mehrere Gehälter, sondern habe ihn anschließend auch entlassen. Arbeitslosengeld könne er derzeit nicht beziehen, solange das Verfahren nicht gerichtlich geklärt sei. Nach Darstellung des Sohnes wird ein weiterer Bruder als Verwalter der Immobilien des Vaters geführt, möglicherweise um rechtliche Verantwortung zu umgehen. Gleichzeitig widerspricht er Gerüchten, der Unternehmer sei gesundheitlich angeschlagen oder leide an Gedächtnisproblemen.
Bereits Ende 2025 hatten die Veterinärdienste des Consell de Ibiza umfangreiche Kontrollen in der Einrichtung durchgeführt. Dabei wurde ein mögliches Verstoßen gegen Tierschutz‑ und Hygieneregeln untersucht. Schließlich verlor Can Dog seinen Status als zoologische Einrichtung und musste den Betrieb einstellen. Bei einer Inspektion im Oktober wurden 41 Hunde dokumentiert. Davon waren 30 Tiere nicht korrekt registriert, was einen weiteren Verstoß gegen die Vorschriften für den Betrieb einer Hundepension darstellte. Nach Angaben des Sohnes befinden sich zudem noch einige Hunde, die weiterhin auf den Besitzer registriert sind, in einer problematischen Situation. Er habe dies dem Consell de Ibiza gemeldet, bisher jedoch ohne Reaktion.












