
Das Strandrestaurant Zazú Ibiza an der Platja d’en Bossa sieht sich nach eigenen Angaben vom Rathaus von Sant Josep benachteiligt. In einer Pressemitteilung erklärte die Geschäftsleitung, dass sämtliche Betriebe an den Stränden des Gemeindegebiets ihre Terrassen innerhalb derselben 20-Meter-Zone vom Küstenstreifen betreiben würden. Dennoch verlange die Gemeinde ausschließlich von ihnen, das Mobiliar zu entfernen. Darin sehen die Betreiber eine klare Diskriminierung und haben deshalb einen „besonderen Rechtsbehelf zum Schutz fundamentaler Rechte“ beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Die Tageszeitung Diario de Ibiza berichtet, dass das Unternehmen auf eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte verweist, insbesondere auf den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 14), das Recht auf Ehre und eigenes Bild (Artikel 18) sowie das Recht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 24). Die teilweise Schließung der Terrasse, während andere Lokale weiterarbeiten können, füge dem Betrieb erheblichen Ruf- und Umsatzschaden zu.
Das Rathaus von Sant Josep erklärte auf Anfrage, dass sich das Verfahren „wie bei anderen Betrieben, die gegen die geltende Norm verstoßen, im Gange“ befinde. Laut Zazú Ibiza liege jedoch weder ein Risiko für die Gesundheit, noch für die Sicherheit oder die Umwelt vor, was die Rechtsgrundlage für eine sofortige Teil- oder Vollschließung entfallen lasse.
Am 12. August habe die Policía Local die Terrasse des Restaurants offiziell versiegelt. Die Betreiber sprechen von einem „doppelten Angriff“, der nicht nur die Einnahmen schmälere, sondern auch zu Spekulationen führe und den Ruf schwer beschädige.
Das Restaurant betont, dass es sich dem Gesetz unterordne und auf eine gerichtliche Klärung setze. Es fordert die Wiederherstellung seiner Terrasse, solange keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, sowie die Untersuchung eines möglichen ungleichen Vorgehens seitens der Gemeinde. Zudem warnen die Betreiber, dass der Fortbestand von Arbeitsplätzen gefährdet sei und bereits getätigte Investitionen verloren gingen.











