
Ab dem 1. Mai tritt in Santa Eulària erneut die kommunale Regelung zum Baustopp während der Tourismussaison in Kraft. Ziel der Maßnahme sei es laut der Tageszeitung Diario de Ibiza, die durch Bauarbeiten entstehenden Belastungen in stark frequentierten touristischen Gebieten zu reduzieren. Die Verwaltung hat bereits eine Informationskampagne gestartet, um Bauherren, Unternehmen und technische Verantwortliche über die geltenden Vorschriften zu informieren.
Der Gemeinderat stellt klar, dass während des Zeitraums keine Sondergenehmigungen erteilt werden. Auch Verlängerungen von Baufristen sind ausgeschlossen. Werden Arbeiten dennoch fortgesetzt, gilt dies als Verstoß gegen das Baurecht und kann mit entsprechenden Sanktionen geahndet werden. Zudem erinnert die Verwaltung daran, dass der Baustopp bereits Bestandteil der erteilten Baugenehmigungen ist. Die festgelegten Stillstandszeiten werden automatisch in die Gesamtbauzeit eingerechnet.
Die Verordnung unterteilt das Gemeindegebiet in drei Zonen, abhängig von der Nähe zu touristischen Einrichtungen. In der Zone A, die sich bis 50 Meter rund um Unterkünfte und Freizeitbereiche erstreckt, werden lärmintensive Arbeiten sowie Rohbau- und Innenarbeiten vom 1. Mai bis 15. Oktober untersagt. Fassadenarbeiten müssen hier bereits bis zum 1. Oktober eingestellt werden. In der Zone B (51 bis 300 Meter Entfernung) gelten ähnliche Einschränkungen für störende Arbeiten und Strukturen im Zeitraum vom 1. Mai bis 15. Oktober. Fassadenarbeiten sind hier vom 1. Juni bis 1. Oktober untersagt. In der Zone C bestehen hingegen keine Einschränkungen, da sie außerhalb des direkten touristischen Einflussbereichs liegt. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für die Urbanisation Roca Llisa, die bereits seit 2012 in die entsprechende Verordnung aufgenommen wurde.















