Der einstige Prominenten-Makler Matthias Kühn darf sich auf einen Geldregen der balearischen Landesregierung freuen. Nach jahrelangem Rechtsstreit gab der Oberste Gerichtshof dem inzwischen im schweizerischen Gstaad lebenden Hamburger Unternehmer recht. Damit müsse die Balearen-Regierung Kühns Unternehmen Birdie Son Vida S.L. insgesamt 96 Millionen Euro Schadensersatz zahlen, meldete die Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera am Mittwochabend.
Bereits im Februar 2022 hatte der Oberste Gerichtshof der Balearen Birdie Son Vida S.L. Schadensersatz in Höhe von 91,5 Millionen Euro zugesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Landesregierung Revision ein. Erreicht hat sie damit nur, dass zu der Schadenssumme weitere 4,5 Millionen Euro an Zinsen hinzukamen. Das Urteil des Obersten Gerichtshof ist nun rechtskräftig, der Landesregierung bleiben zwei Monate Zeit, das Geld an Kühn zu überweisen.
Zum Hintergrund: Über seine Firma Birdie Son Vida S.L. hatte Kühn 1999 ein Areal in Port de Sóller auf Mallorca gekauft, das zu diesem Zeitpunkt als Bauland ausgeschrieben war. Der Immobilienunternehmer wollte darauf Medienberichten zufolge 30 Luxusvillen errichten. 2008 stufte die Landesregierung das Grundstück als rústico und damit unbebaubar ein, damit war es um das Bauvorhaben geschehen. Kühn klagte und erreichte 2013 eine außergerichtliche Einigung mit der Regierung. Eine Legislaturperiode später lockerte die Regierung die Baugesetze.
Dann trat der Zeitung zufolge allerdings die Gemeinde Sóller auf den Plan. Sie verweigerte sich jeder Lockerung und hielt an den restriktiven Auflagen von einst fest. Kühn rief über Birdie Son Vida S.L. erneut die Gerichte an. In erster Instanz sollte die Gemeinde recht behalten. Dazu kam, dass ein weiterer Regierungswechsel im Consulat del Mar zu einem erneuten Bauverbot führte. Nach diversen Urteilen sprach der Oberste Gerichtshof der Balearen im Februar 2022 ein erstes Machtwort: Birdie Son Vida S.L. sei mit 91,5 Millionen Euro zu entschädigen.
Nun blieb der Landesregierung nur noch die Hoffnung, der Oberste Gerichtshof Spaniens sehe dies anders. Tat er aber nicht, am Mittwoch wurde bekannt, dass sich die Richter in Madrid hinter ihre Kollegen in Palma stellten.
Der schillernde Immobilienunternehmer hatte auch auf Ibiza Ärger mit der Justiz. Im Februar 2018 verurteilte das Amtsgericht Ibiza Kühn zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Kühn auf der von ihm gepachteten, aber geschützten Reichen-Insel Tagomago ohne Lizenz Umbauarbeiten an einer Villa durchführen ließ.