Das Ministerium für Verbraucherschutz unter der Leitung von Pablo Bustinduy hat fünf Fluggesellschaften – Ryanair, Vueling, Easyjet, Norwegian und Volotea – wegen mißbräuchlicher Praktiken mit einer Gesamtstrafe von 179 Millionen Euro belegt, so die Tageszeitung Diario de Ibiza.
Die Höhe der Strafe für Ryanair liegt bei 107.775.777 Euro, gefolgt von Vueling mit 39.264.412 Euro, Easyjet mit 29.094.441 Euro, Norwegian mit 1.610.001 Euro und Volotea mit 1.189.000 Euro. Die Praktiken werden als besonders schwerwiegend eingestuft. Daher können die Strafen das Sechs- bis Achtfache der rechtswidrig erlangten Einkünfte betragen.
Konkret wurden die Airlines wegen der folgenden Praktiken sanktioniert:
- Zuschläge für Handgepäck in der Kabine
- Zusätzliche Kosten für Sitzplatzreservierungen für minderjährige oder abhängige Personen und deren Begleiter
- Verweigerung von Barzahlungen an spanischen Flughäfen
- Unverhältnismäßig hohe Gebühr für das Drucken der Bordkarte
Die Strafzahlungen basiere auf den unrechtmäßig erzielten Einnahmen und sei so bemessen, dass sie eine abschreckende Wirkung haben. Die betroffenen Airlines können nun Einspruch erheben, müssen aber bis dahin ihre Praktiken anpassen.
Reaktionen und Rechtsstreit
Die Fluggesellschaften haben bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Der Vorsitzende des Verbands der Fluggesellschaften, Javier Gándara, gehe davon aus, dass sie am Ende Recht bekommen.
Sollte innerhalb von zwei Monaten kein Rechtsmittel eingelegt werden, tritt die Sanktion in Kraft. Dennoch könnten die Fluggesellschaften ihre aktuellen Tarife bis dahin weiterhin beibehalten.
Bereits seit 2018 prangert die Verbraucherschutzorganisation Facua die illegale Erhebung von Zuschlägen für Handgepäck an. Diese Praxis wurde zuerst von Ryanair eingeführt und später von weiteren Airlines übernommen. Die Entscheidung, diese Verfahren zentral in Madrid zu bearbeiten, soll dafür sorgen, dass die verhängten Strafen noch strenger ausfallen können.