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Sprachpolitik

Ärzte und Pflegepersonal müssen Katalanisch können

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Katalanischkenntisse bleiben für Beamte des staatlichen balearischen Gesundheitsdienstes Servei de Salut weiterhin verpflichtend. Der Oberste Balearische Gerichtshof wies am Mittwoch eine Klage der Landesregierung und zweier Gewerkschaftsverbände ab. Diese hatten das Gericht angerufen, um diese Regelung abzuschaffen. Nach deren Ansicht sollten Katalanischkenntnisse bei der Stellenvergabe keine unabdingbare Voraussetzung, sondern lediglich ein Pluspunkt sein. Fehlende Katalanischkenntnisse führten nur dazu, dass freie Stellen nicht besetzt werden könnten, argumentierte die Kläger.
Wer dauerhaft beim staatlichen Servei de Salut angestellt sein möchte, muss derzeit spätestens zwei Jahre nach Antritt der Arbeitsstelle B1-Kenntnisse zu Katalanisch nachweisen.

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