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Änderungen bei der Zahlung der Gemeindesteuern in Ibiza-Stadt sorgen für Ärger

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Außenansicht Bürgerbüro in Ibiza-Stadt. Quelle: Diario de Ibiza

Wie die Tageszeitung Diario de Ibiza mitteilt, haben die jüngsten Änderungen bei der Zahlung der Gemeindesteuern in Vila  erste „Opfer“ gefordert. Das Versenden der Steuerbescheide per Post wurde eingestellt und die Frist für die Zahlung um einen Monat vorverlegt. In der vergangenen Woche fanden viele Anwohner von Ibiza die erwarteten Steuerbescheide für Immobilien, Müllentsorgung und Straßenverkehr in ihren Briefkästen. Beim Öffnen mussten sie jedoch feststellen, dass es sich um Bescheide mit Verspätungszuschlag handelte, da die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt war.

Eine betroffene Anwohnerin erklärte, dass die Frist in den letzten Jahren immer bis Anfang November lief und sie jedes Jahr die entsprechenden Bescheide pünktlich im Briefkasten fand. Da sie vor Kurzem verreisen wollte, sah sie sich an, wann sie im letzten Jahr gezahlt hatte: Ende Oktober. Sie fuhr beruhigt los, doch am 26. Oktober erhielt sie einen unerwarteten Bescheid: eine Zahlungsaufforderung inklusive Säumniszuschlag und Gebühren.

Die Mitarbeiter im Büro von Cetis, wohin sie zur Zahlung ging, erklärten ihr, dass man in diesem Jahr beschlossen habe, die Bescheide aus Umweltgründen nicht zu verschicken und die Zahlungsfrist, aus unklaren Gründen, vorzuverlegen. Viele Anwohner aus der Avenida de España, der Calle Aragón, dem Viertel des Clot, aus Can Misses und Ses Figueretes beklagten sich über die gleiche Situation. Niemand verstand, warum das Rathaus beide Entscheidungen – das Nicht-Versenden der Bescheide und die Vorverlegung der Zahlung – im gleichen Jahr getroffen hatte.

20 % Säumniszuschlag

Viele Betroffene kritisierten, dass es sinnvoller gewesen wäre, die Bescheide in diesem Jahr weiterhin zu verschicken und auf die neue Zahlungsfrist hinzuweisen, um sicherzustellen, dass alle Anwohner die Änderungen mitbekommen. Ironischerweise sei der gleiche Stadtrat, der die Bescheide nicht mehr verschickt habe, nun in der Lage, die Mahnungen nun per Post zuzustellen – inklusive Verspätungszuschlag.

Der Zuschlag beträgt 20 % auf alle Bescheide, 10 %, wenn die Zahlung noch innerhalb der Kulanzfrist erfolgt. Insgesamt haben die Anwohner zwischen 180 und 250 Euro mehr bezahlt, einschließlich der Kosten für die Zustellung jedes Bescheids (3,80 Euro). „Ein Skandal, besonders für Rentner wie mich“, so eine betroffene Anwohnerin, die es besonders empörend fand, dass die Politiker während des Wahlkampfes mehrfach Wahlmaterial in ihren Briefkasten geschickt hatten, aber jetzt angeblich „Papier sparen“ wollten.

Ein weiterer Betroffener aus Ses Figueretes betonte, dass der Zuschlag eine erhebliche Belastung für seine finanzielle Situation sei: „Ein weiterer Schlag, denn alles wird teurer, nur der Lohn wird nicht mehr. Einer meiner Bescheide beläuft sich auf 7,11 Euro, aber man berechnet mir 3,80 Euro für die Zustellung der Mahnung – das sind mehr als 50 %. Das ist eine Schande“, kritisiert er. Viele Betroffene erwägen nun, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, um eine Rückerstattung der Zuschläge zu fordern.

Steuerzahlung online – unmöglich

Diese Beschwerden summierten sich zu denen vieler Anwohner, die innerhalb der Frist versucht hatten, ihre Steuern wie jedes Jahr über die Website des Rathauses zu bezahlen. Dafür war jedoch die Steuernummer erforderlich, die sie nicht hatten, da sie keinen Bescheid erhalten hatten. Man hätte die Nummer zwar mit der Vorjahresrechnung herausfinden können, aber viele hatten diese nicht mehr. Daher blieb vielen nichts anderes übrig, als sich persönlich in die städtischen Büros zu begeben. Aber die Büros hatten nur vormittags geöffnet, also während der Arbeitszeit der meisten Betroffenen. Dies wurde geändert, nachdem der Diario de Ibiza dies öffentlich angeprangert hatte.

Das Rathaus von Ibiza gab am Donnerstag keine genaue Auskunft darüber, wie viele Bürger ihre Steuern fristgerecht bezahlt haben und wie sich diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt hat. Die zuständige Stadträtin ließ mitteilen, dass die Benachrichtigungen keine verpflichtenden Bescheide seien, sondern lediglich eine Zahlungshilfe. Im Gegensatz dazu seien Mahnungen gemäß der Allgemeinen Abgabenordnung zwingend erforderlich, und das gelte nicht nur für Steuern, sondern auch für Bußgelder, Strafen und jede andere Zahlungsverpflichtung.

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