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Baugesetze

Abriss der Ruinen an der Cala d’en Serra rückt näher

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Bild des halbfertigen Gebäudes in Cala d’en Serra, das abgerissen werden soll. Quelle: Diario de Ibiza

Das Consell de Ibiza setzt den Verwaltungsprozess fort, um die seit Jahrzehnten an der Cala d’en Serra befindlichen Ruinen abzureißen, berichtet die Tageszeitung Diario de Ibiza. Das ursprüngliche Gebäude wurde vom renommierten katalanischen Architekten Josep Lluís Sert entworfen, einem Vorreiter der modernen Architektur in Spanien und Anhänger der Bauhaus-Bewegung.

Der Bau des Wohnprojekts begann im Jahr 1971, wurde jedoch gestoppt, wodurch das Gebäude unvollendet blieb. Bereits in der Legislaturperiode von Francesc Antich (1999-2003) gab es Bemühungen, die Ruine mit Mitteln aus der Ökosteuer abzureißen. Verschiedene Vorschläge, das Gebäude zu restaurieren oder zu entfernen, scheiterten bisher.

Im Juli dieses Jahres beschloss der Gemeinderat von Sant Joan einstimmig, den Abriß der Ruine an den Inselrat zu übertragen. Während dieser Sitzung erinnerte die Bürgermeisterin daran, dass die Baugenehmigung von 1975 bereits abgelaufen sei. Sie erklärte weiter, dass eine Einigung mit dem Consell erzielt wurde, damit die Behörde das Grundstück erwerben und den Abriss in kürzerer Zeit durchführen kann. Das Konsistorium ist der Ansicht, dass diese Maßnahme endgültig sei, da deren Nutzen für die Öffentlichkeit im Gesetzesdekret 3/2024 erklärt werde. Am 2. Dezember 2024 genehmigte der Exekutivrat der Inselregierung die Liste der betroffenen Grundstücke und Rechte, die durch den Abriss betroffen sind. Insgesamt handele es sich um 43.171 Quadratmeter Land im Küstenschutzgebiet.

  • Größte Parzelle: 25.569 Quadratmeter, beherbergt die größte und bekannteste Struktur der Ruine.
  • Zweite Parzelle: 2.375 Quadratmeter.
  • Dritte Parzelle: 15.227 Quadratmeter, umfasst drei kleinere Gebäude.

Die Pläne und weitere Dokumentationen können im Consell an der Avenida de España eingesehen werden. Ab dem 20. Dezember 2024 haben Interessierte einen Monat Zeit, um gegen die Entscheidung des Exekutivrats Rechtsmittel einzulegen.

Mit dem Abriss der Ruine sollen nicht nur die Gefahren durch Einsturzrisiken beseitigt, sondern auch die ursprüngliche Landschaft wiederhergestellt werden. Die Verantwortlichen des Inselrats sehen in dieser Maßnahme einen wichtigen Schritt, um die natürliche Schönheit der Cala d’en Serra wiederherzustellen.

 

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