Ein auf Ibiza lebender Passagier hat im Rechtsstreit gegen die Fluglinie Vueling einen Sieg errungen: Ein Gericht in Palma ordnete jetzt an, dass die Airline dem Anwalt die für den Transport des Handgepäcks erhobenen Kosten in Höhe von 60 Euro samt Zinsen zurückerstatten muss. Der Passagier und Anwalt hatte nach Angaben der Tageszeitung Diario de Ibiza wenige Tage nach seinem Rückflug von Valencia im November 2023 Klage gegen die Erhebung der Kosten eingereicht.
Das Gericht entschied nun, dass die Beförderung des Handgepäcks „nach europäischer Rechtsprechung ohne zusätzliche Gebühren“ vonstatten zu gehen habe. Allerdings stehe es den Fluggesellschaften noch frei, für das Gepäck an Bord eine maximale Größe festzulegen. Noch deshalb, weil das Europäische Parlament im September 2023 darauf drängte, eine einheitliche Regelung zu finden. Damit soll das bislang undurchsichtige Geflecht an verschiedenen Vorschriften vereinheitlicht werden.
Im Fall des Anwalts bestätigte das Gericht bei der Urteilsverkündung, dass die Maße des betreffenden Gepäckstücks den Vorgaben der Fluggesellschaft entsprachen. Die Erhebung zusätzlicher Kosten war somit nicht rechtens. Gegenüber der Zeitung riet der Anwalt Passagieren, im Zweifelsfall über den Rechtsweg ihre Rechte zu erstreiten: „Das ist online sehr einfach, dazu muss man kein Jurist sein.“