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Illegale Vermietung

177.000 Euro Strafe für illegale Ferienvermietung in Es Canar

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Der Stadtrat von Santa Eulària hat die Höhe der Geldbuße auf Grundlage von 75 % des Immobilienwerts gemäß dem Stadtplanungsgesetz der Balearen festgelegt.Foto: Periódico de Ibiza y Formentera

Eine Geldstrafe von 177.525,99 Euro wurde gegen die Eigentümerin einer Wohnung in Santa Eulària, in der Avenida Punta Arabí in der Gemeinde Es Canar, verhängt. Der Eigentümerin wird vorgeworfen, die Nutzung von Wohnraum zu touristischen Zwecken geändert zu haben, ohne über die erforderliche Genehmigung zu verfügen, so die Tageszeitung Periódico de Ibiza y Formentera.

Auslöser des Verfahrens war ein Kontrollprotokoll der Policía Local vom 13. Juni 2025. Dabei wurde festgestellt, dass die Wohnung über eine digitale Ferienvermietungsplattform als touristische Unterkunft vermarktet wurde. Bei der Inspektion wurde eine Buchung über vier Nächte vom 9. bis 13. Juni 2025 nachgewiesen, einschließlich der für touristische Tätigkeiten typischen Dienstleistungen. Die betreffende Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus auf städtischem Wohnbauland. Die städtebauliche Einstufung erlaubt ausschließlich Wohnnutzung. In Mehrfamilienhäusern ist die touristische Wohnnutzung in Form der Ferienvermietung ausdrücklich untersagt. Der festgestellte Nutzungswechsel gilt daher als nicht legalisierbar.

Nach Einleitung des Sanktionsverfahrens wegen einer städtebaulichen Ordnungswidrigkeit wurde die Strafe im mittleren Bereich der im Gesetz 12/2017 vorgesehenen Sanktionen festgesetzt. Dieses sieht bei nicht legalisierbaren Nutzungsänderungen eine Strafe in Höhe von 75 Prozent des Immobilienwerts vor. Der Referenzwert der Wohnung beträgt 236.701,33 Euro, woraus sich die verhängte Strafe von mehr als 177.000 Euro ergibt. Darüber hinaus ist die touristische Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern auf Ibiza gemäß dem Gesetz 8/2012 über den Tourismus der Balearen ausdrücklich verboten. Die Sanktionen können in schweren Fällen bis zu 400.000 Euro erreichen.

Die Verfolgung erfolgt auf zwei Wegen: Zum einen über die touristische Kontrollinstanz des Consell de Ibiza, insbesondere über die Abteilung zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Zum anderen – wie in diesem Fall – über die städtebauliche Kontrolle durch die jeweilige Gemeinde. Zusätzlich hat der Consell de Ibiza ein Meldeportal für illegale Ferienwohnungen eingerichtet. Auf dieser Website können Bürger über die Abteilung zur Bekämpfung von Illegalität im Bereich „pisos turísticos“ ein Formular ausfüllen und entsprechende Hinweise geben. Bei anonymen Meldungen ist eine spätere Kontaktaufnahme jedoch nicht möglich, weshalb die Angabe von Kontaktdaten empfohlen wird.

 

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